Pflegeeltern werden ...

Vorraussetzungen für Pflegeeltern

  • eine pädagogische oder psychologische Grundausbildung eines Elternteiles
  • ein eigenes Zimmer für das Kind in ihrer Wohnung
  • Einfühlungsvermögen, Geduld, Engagement, Flexibilität und hohe Belastbarkeit
  • die Akzeptanz und Wahrnehmung der Bedürfnisse des Kindes und die Bereitschaft, bestehende Gewohnheiten der Familie den Bedürfnissen des Kindes entsprechend zu verändern
  • Bereitschaft zur steten Reflexion der pädagogischen Arbeit
  • die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Beraterin des Trägers, dem Jugendamt, dem Vormund und der Herkunftsfamilie
  • aktive Mitwirkung am Hilfeplanverfahren
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Vorbereitung auf die Aufgabe als Erziehungsstelle:

 

Interessierte Familien, Paare oder Einzelpersonen werden in persönlichen Gesprächen und im Rahmen von Hausbesuchen durch die Erziehungs-stellenberaterin über die Aufgaben einer Erziehungsstelle informiert. In diesem Zusammenhang wird durch den/die Erziehungsstellenberater/in auch die Eignung der Familie geprüft. Parallel dazu erfolgt die spezifische Elternschulung für die Aufgabe als Erziehungsstelle. Die abschließende Prüfung und Bestätigung als Erziehungsstelle erfolgt durch das örtlich zuständige Jugendamt. Haben alle Seiten ihre Entscheidung über die künftige Zusammenarbeit getroffen, beginnt die Phase der Vermittlung eines Pflegekindes in die Erziehungsstelle.

Vorstellung des Kindes 

Der Familie wird mit anonymisierten Daten ein bestimmtes Kind mit seinem bisherigen Lebenslauf und seinem konkreten erzieherischen Bedarf vorgestellt.

 

Wenn alle Beteiligten sich die Aufnahme dieses Kindes vorstellen können, wird unter Beachtung des Alters des Kindes die konkrete Anbahnung beraten. Kind und Familie haben die Chance sich kennen zu lernen. Verläuft dieser Kontakt positiv, werden weitere Kontakte vereinbart - ein Besuch bei der Familie, eine Übernachtung, ein Wochenende, eventuell eine Ferienzeit etc. Es ist ein individueller Prozess, der Entwicklungsstand, Erfahrung und Alter des Kindes sowie offene Fragen der Erziehungsstelle berücksichtigt.

 

Die Anbahnungsphase

Diese Anbahnungsphase erfordert einen besonders engen Austausch zwischen Erziehungsstelle,

Erziehungsstellenberater/in, Kinderheim, Vormund bzw. Sorgeberechtigten Elternteil und ASD.

Die Wünsche des Kindes/Jugendlichen wird ebenso berücksichtigt.

Alle haben Ruhe und Zeit, um die Entscheidung zur Aufnahme des Kindes zu treffen, und den

Zeitpunkt des Einzuges des Kindes festzulegen.

 

Der Einzug des Kindes

Sind sich alle über den Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes einig, werden unter Verantwortung des

Jugendamtes/ASD und unter Einbeziehung der Herkunftsfamilie konkrete Ziele der Erziehung formuliert. In diesem Zusammenhang werden auch Festlegungen über Besuchskontakte und eventuelle weitere Aufgaben der Herkunftsfamilie getroffen.

 

In Abhängigkeit vom Alter des Kindes erfolgt mit ihm gemeinsam die Einrichtung seines künftigen Zimmers. Hilfeplangespräche mit allen Beteiligten gibt es aller 6 Monate. (Im Bedarfsfall gibt es gesonderte Festlegungen).

 

Beratung und Begleitung

Während des gesamten Prozesses erfolgt die Beratung und Begleitung der Erziehungsstelleneltern durch den/die Erziehungsstellenberater/in. Sie sind ebenso Ansprechpartner/in für das Pflegekind und bei Bedarf Vermittler zwischen Erziehungsstelle und Herkunftsfamilie.

 

Darüber hinaus stehen der Erziehungsstelle aktuelle Fortbildungsangebote und der kontinuierliche

Erfahrungsaustausch mit anderen Erziehungsstelleneltern zur Verfügung.