Erziehungsstellen/Erziehungsstellenfamilien

 

Auf der gesetzlichen Grundlage des § 33 Absatz 2 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes sind Erziehungsstellen eine besondere Form der Vollzeitpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen und bisher in Heimen oder Wohngruppen untergebracht waren.

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Die Kinder bedürfen der Betreuung in einem dauerhaften familiären Bezugsrahmen, der ihnen die Chance bietet, innerlich zur Ruhe zu kommen, verlässliche Bindungen einzugehen, lebenspraktische Fähigkeiten zu erlernen und traumatische Erlebnisse zu verarbeiten.

Die Erziehungsstelle ist gekennzeichnet durch einen solchen Beziehungsaufbau, der den Kindern

ermöglicht, emotionale und soziale Defizite aufzuarbeiten und neue Perspektiven zu erkennen.

 

 

In all jenen Lebenssituationen, in denen eine Rückführung des Kindes/Jugendlichen in die

Herkunftsfamilie ausgeschlossen ist, ist die Unterbringung in der Erziehungsstelle bis zur

Vollendung des 18. Lebensjahres des jungen Menschen vorgesehen.

 

Erziehungsstellen sind Familien, Paare oder Einzelpersonen, die 1 – 2 Kinder zur intensiven Betreuung in ihre Familie aufnehmen.

Durch Entwicklungsrückstände und Verhaltensauffälligkeiten haben Kinder, für die eine

Erziehungsstelle ausgewählt wird, einen erhöhten erzieherischen Bedarf.

Daher muss eine der Bezugs- und Erziehungspersonen der Pflegefamilie über eine pädagogische, psychologische Ausbildung mit Berufserfahrung verfügen.

 

Erziehungsstellen werden durch eine spezielle Schulung auf ihre Aufgabe vorbereitet.

 

Beginnend mit der Kontaktanbahnung zwischen Kind/Jugendlichen und Erziehungsstelle

steht ein/e Fachberater/in zur kontinuierlichen Begleitung und Beratung zur Verfügung.

 

Erziehungsstelleneltern erhalten für ihre Aufgabe eine Aufwandsentschädigung (Kosten zur Erziehung und einen Beitrag zur Altersvorsorge. Hinzu kommen die Kosten für das Kind (Ernährung und Bekleidung, Schule und Kultur sowie Mietanteil).

 

Bedingung ist, dass für jedes Pflegekind in der Wohnung der Erziehungsstelle ein eigenes Zimmer zur Verfügung steht.

Vorbereitung auf die Aufgabe als Erziehungsstelle:



Interessierte Familien, Paare oder Einzelpersonen werden in persönlichen Gesprächen und im Rahmen von Hausbesuchen durch die Erziehungsstellenberater über die Aufgaben einer Erziehungsstelle informiert. In diesem Zusammenhang wird durch den/die Erziehungsstellenberater/in auch die Eignung der Familie geprüft. Parallel dazu erfolgt die spezifische Elternschulung für die Aufgabe als Erziehungsstelle. Die abschließende Prüfung und Bestätigung als Erziehungsstelle erfolgt durch das örtlich zuständige Jugendamt. Haben alle Seiten ihre Entscheidung über die künftige Zusammenarbeit getroffen, beginnt die Phase der Vermittlung eines Pflegekindes in die Erziehungsstelle.

 

Der Familie wird mit anonymisierten Daten ein bestimmtes Kind mit seinem bisherigen Lebenslauf und seinem konkreten erzieherischen Bedarf vorgestellt.

 

Wenn alle Beteiligten sich die Aufnahme dieses Kindes vorstellen können, wird unter Beachtung des Alters des Kindes die konkrete Anbahnung beraten. Kind und Familie haben die Chance sich kennen zu lernen. Verläuft dieser Kontakt positiv, werden weitere Kontakte vereinbart - ein Besuch bei der Familie, eine Übernachtung, ein Wochenende, eventuell eine Ferienzeit etc. Es ist ein individueller Prozess, der Entwicklungsstand, Erfahrung und Alter des Kindes sowie offene Fragen der Erziehungsstelle berücksichtigt.

 

Diese Anbahnungsphase erfordert einen besonders engen Austausch zwischen Erziehungsstelle,

Erziehungsstellenberater/in, Kinderheim, Vormund bzw. Sorgeberechtigten Elternteil und ASD.

Der Wunsch des Kindes/Jugendlichen wird ebenso berücksichtigt.

Alle haben Ruhe und Zeit, um die Entscheidung zur Aufnahme des Kindes zu treffen, und den

Zeitpunkt des Einzuges des Kindes festzulegen.

 

Sind sich alle über den Zeitpunkt der Aufnahme des Kindes einig, werden unter Verantwortung des

Jugendamtes/ASD und unter Einbeziehung der Herkunftsfamilie konkrete Ziele der Erziehung formuliert. In diesem Zusammenhang werden auch Festlegungen über Besuchskontakte und eventuelle weitere Aufgaben der Herkunftsfamilie getroffen.

 

In Abhängigkeit vom Alter des Kindes erfolgt mit ihm gemeinsam die Einrichtung seines künftigen Zimmers. Hilfeplangespräche mit allen Beteiligten gibt es aller 6 Monate. (Im Bedarfsfall gibt es gesonderte Festlegungen).

 

Während des gesamten Prozesses erfolgt die Beratung und Begleitung der Erziehungsstelleneltern durch den/die Erziehungsstellenberater/in. Sie sind ebenso Ansprechpartner/in für das Pflegekind und bei Bedarf Vermittler zwischen Erziehungsstelle und Herkunftsfamilie.

 

Darüber hinaus stehen der Erziehungsstelle aktuelle Fortbildungsangebote und der kontinuierliche

Erfahrungsaustausch mit anderen Erziehungsstelleneltern zur Verfügung.