Trägerverbund für Erziehungsstellen in Leipzig

Im Bereich der Erziehungsstellenarbeit haben sich folgende vier freie Träger der Jugendhilfe durch einen Kooperationsvertrag zusammengeschlossen, um kontinuierlich zusammenzuarbeiten.

Dies umfasst die konzeptionelle Entwicklung, den fachlichen Austausch, die Kontaktgestaltung zum Jugendamt, gemeinsame Veranstaltungen mit den Erziehungsstellenfamilien aller Träger, die Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen sowie trägerübergreifende Fortbildungsangebote.

 

 

Wie unterstützt der Trägerverbund die Pflegeeltern?

 

  • eine umfangreiche, vorbereitende Schulung der Bewerberfamilien und Unterstützung der Erstellung der Bewerbungsunterlagen
  • Begleitung der abschließenden Prüfung der Eignung durch den Pflegekinderdienst der Stadt Leipzig (Amt für Jugend, Familie und Bildung)
  • Vorbereitung und Begleitung einer sorgfältigen Kontaktanbahnung mit dem betreffendem Kind
  • kompetente, kontinuierliche Begleitung und Beratung unter Einbeziehung aller Familienmitglieder, sowie weiterer am Hilfeprozess Beteiligter
  • Vorbereitung und Begleitung des Hilfeplanverfahren und der damit verbundenen individuellen Entwicklungsplanung und Dokumentation
  • die Ansprechbarkeit der Beraterinnen besteht für die Familien (auch außerhalb der Dienstzeiten) stets telefonisch und bei Hausbesuchen
  • es besteht zusätzlich das Angebot zu einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Familien untereinander und zur Supervision
  • die Beraterinnen begleiten bei Bedarf den Umgang zur Herkunftsfamilie bzw. vermitteln bei auftretenden Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit
  • auch den Erziehungsstellenkindern stehen die Beraterinnen als feste Bezugspersonen mit Rat und Hilfe stets zur Seite
  • neben den individuellen Kontakten gibt es regelmäßig Gruppenangebote für die Kinder
  • über die zahlreichen, differenzierten Kontakte entsteht ein Vertrauensverhältnis, welches diese Hilfeform in besonderem Maß auszeichnet

Alle Familien erhalten darüber hinaus für ihre Arbeit eine angemessene finanzielle Aufwandsentschädigung und einen Beitrag zur Altersvorsorge.